Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für Inhalte auf „www.avo-reinheim.de“

Wir haben uns bemüht, diese Website so weit wie möglich barrierefrei zu gestalten. Sollten Sie auf technische Probleme stoßen, zögern Sie bitte nicht, den Webdesigner zu kontaktieren.

Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte manuell durch den Webdesigner sowie automatisiert durch Tools wie WAVE.

Diese Website ist gemäß der technischen Norm für Websites und mobile Apps EN 301 549 v.3.2.1 gestaltet. 

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen, die Website barrierefrei zu gestalten, sind wir uns verschiedener Einschränkungen bewusst, die wir versuchen zu beheben. Im Folgenden finden Sie eine Beschreibung der uns bekannten Einschränkungen und potenzieller Lösungen. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie mit einem Problem konfrontiert werden, das nicht in der Liste aufgeführt ist.

Bekannte Einschränkungen auf der Website:

  • Bildergalerien: Nicht alle Bilder haben Bildtitel. title- und alt-Attribute sind dann leer.
  • Überschriften-Hierarchie: Einige Seiten folgen nicht der richtigen Überschriftenhierarchie, was für die Nutzer*innen von Screenreadern zu Problemen führen kann. Wir werden dieses Problem voraussichtlich im Laufe des Jahres beheben.
  • Einfache Sprache: Einige der Texte sind für fachlich versierte Besuchergruppen geschrieben worden und können daher schwierig zu lesen sein.
  • PDF-Dateien: Ältere PDF-Dateien können nicht barrierefrei sein. Nicht alle Links zu PDF sind als solche gekennzeichnet.

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesbeauftragte für barrierefreie IT

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

00641 303-2901

ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.07.2024 erstellt.